Abfüllung
Pfandpflicht nach VerpackG: Was deutsche Abfüller und Händler jetzt regeln
Pfandpflicht VerpackG: Was deutsche Abfüller und Händler jetzt bei Einwegpfand, Mehrwegquote und Rücknahmepflichten in Deutschland beachten müssen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Pfandpflicht VerpackG verlangt 25 Cent Einwegpfand auf Getränkeverpackungen von 0,1 bis 3,0 Litern, geregelt in § 31 VerpackG.
- Ausgenommen bleiben unter anderem Milch, Milchmischgetränke mit mindestens 50 Prozent Milchanteil, Wein, Sekt und Spirituosen.
- Händler nehmen Einwegverpackungen markenunabhängig zurück; unter 200 Quadratmetern Verkaufsfläche gelten Erleichterungen.
- Den Vollzug der Pfand- und Rücknahmepflichten tragen die Landesbehörden und die Zentrale Stelle Verpackungsregister, nicht das BVL.
- Destatis weist Produktion und Absatz der Getränkeindustrie aus, unter anderem in Fachserie 4, Reihe 3.1.
- Abfüller brauchen ein korrektes Pfandzeichen und ein Rücknahmesystem, das mit dem Handel abgestimmt ist.
Was die Pfandpflicht nach VerpackG für Abfüller und Händler bedeutet
Die Pfandpflicht VerpackG knüpft an drei Merkmale: Getränk, Einwegverpackung und Füllvolumen. Betroffen sind Einweggetränkeverpackungen von 0,1 bis 3,0 Litern, also Flaschen und Dosen aus Glas, Kunststoff und Metall sowie Getränkekartons. Der Pfandbetrag ist gesetzlich auf 25 Cent je Verpackung festgelegt.
Rechtsgrundlage ist § 31 VerpackG. Er verpflichtet jeden, der solche Verpackungen in Verkehr bringt, zur Pfanderhebung und zur Beteiligung an einem Rücknahmesystem. Abfüller erheben das Pfand, der Handel zahlt es an der Kasse aus und führt es über das System zurück.
Seit dem 1. Januar 2022 fallen auch Frucht- und Gemüsesäfte unter die Pfandpflicht. Die frühere Ausnahme für Saftkartons ist damit entfallen. Für Abfüller in Deutschland bedeutet das zusätzliche Kennzeichnung und zusätzliche Rücknahmemengen im Automaten.
Neben dem Pfand verlangt das Verpackungsgesetz die Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister und die Beteiligung an einem System für Verkaufsverpackungen. Ohne diese Schritte darf Ware nicht in Verkehr gebracht werden.
Den verbindlichen Wortlaut führt das Gesetzesportal des Bundes als amtliche Quelle. Wer sich auf Zusammenfassungen Dritter verlässt, arbeitet mit einem Risiko, das sich vermeiden lässt.
Für Händler beginnt die Pflicht an der Kasse und am Rückgabeautomaten. Wer Getränke in Einwegverpackungen verkauft, muss dieselbe Verpackungsart zurücknehmen. Erfasst sind damit auch Getränkemärkte, Supermärkte mit Getränkeabteilung, Kioske und Tankstellen.
Die praktische Folge für beide Seiten: Jedes Gebinde braucht eine eindeutige Zuordnung im Warenwirtschaftssystem, verbunden mit Pfandbetrag und Rücknahmeweg. Diese Zuordnung ist Teil der Buchhaltung, nicht der Ablage.
Warum die Regelung beide Seiten trifft
Abfüller und Händler tragen gemeinsam die Produktverantwortung. Der Abfüller bringt die Verpackung in Umlauf, der Händler gibt sie an Verbraucher weiter, das System führt sie zurück.
Deshalb ist die Pfandpflicht VerpackG nicht mit einer einmaligen Umstellung erledigt. Jede neue Verpackungsgröße und jede neue Getränkeart muss erneut geprüft werden.
Was das für Gastronomiebetriebe heißt
Gastronomiebetriebe sind betroffen, sobald sie Getränke in Einwegverpackungen ausgeben. Zusätzlich gilt seit dem 1. Januar 2023 die Mehrwegangebotspflicht für Einwegkunststoffverpackungen, die mit Getränken oder Speisen gefüllt werden.
Kleine Betriebe mit höchstens fünf Beschäftigten und bis zu 80 Quadratmetern Verkaufsfläche sind davon ausgenommen. Sie müssen aber darauf hinweisen, dass Gäste eigene Behälter mitbringen können.
Einwegpfand und Mehrwegquote: die Systematik des Verpackungsgesetzes
Das Verpackungsgesetz kennt zwei Pfandarten. Beim Einwegpfand ist der Betrag mit 25 Cent gesetzlich fixiert. Beim Mehrwegpfand legt der Abfüller den Betrag selbst fest, üblich sind 8 bis 15 Cent je Flasche und rund 1,50 Euro je Kasten.
Der Unterschied liegt im Kreislauf, nicht im Pfandbetrag. Einwegverpackungen werden gesammelt und stofflich verwertet. Mehrwegflaschen werden gereinigt und erneut befüllt, Glasflaschen schaffen bis zu 50 Umläufe.
Die Mehrwegquote misst den Anteil der Getränke, die in Mehrwegverpackungen abgefüllt werden. Nach den Erhebungen des Umweltbundesamtes ist der Anteil von 55,3 Prozent im Jahr 2010 auf rund 43 Prozent im Jahr 2021 gesunken.
Eine starre gesetzliche Quote enthält das Verpackungsgesetz nicht. Es verpflichtet die Bundesregierung aber, die Entwicklung zu beobachten und bei Bedarf nachzusteuern. Mit der Novelle 2021 kam zusätzlich die Mehrwegangebotspflicht für die Gastronomie hinzu.
| Merkmal | Einwegpfand | Mehrwegpfand |
|---|---|---|
| Pfandbetrag | 25 Cent, gesetzlich | frei kalkuliert, oft 8 bis 15 Cent |
| Füllvolumen | 0,1 bis 3,0 Liter | ohne gesetzliche Grenze |
| Verpackung | Flaschen, Dosen, Getränkekartons | überwiegend Glas und PET |
| Nutzung | einmalig | mehrfach, bis zu 50 Umläufe |
| Rückgabe | Automat und Handrücknahme | Automat und Handrücknahme |
| Ziel | stoffliche Verwertung | Reinigung und Wiederbefüllung |
Die Tabelle zeigt, warum beide Systeme parallel bestehen. Sie erfüllen unterschiedliche Aufgaben im Kreislauf, nutzen aber dieselbe Rücknahmeinfrastruktur.
Wo die Mehrwegquote ansetzt
Die Quote wird für Getränke insgesamt erhoben, nicht für einzelne Betriebe. Bei Bier und Mineralwasser liegt der Mehrweganteil traditionell höher als bei Erfrischungsgetränken und Säften.
Für Abfüller zeigt die Quote, wie sich der Absatzkanal entwickelt. Wer Mehrweg anbietet, braucht Reinigungskapazität, Kastenlager und Rückgabestrukturen im Handel.
Pfandkennzeichnung als Pflicht
Jede bepfandete Verpackung braucht ein Pfandzeichen. Fehlt es, kann der Automat die Verpackung nicht zuordnen und der Handel nimmt sie nicht an.
Das Zeichen muss dauerhaft und lesbar sein. Verbreitet ist das Logo der Deutschen Pfandsystem GmbH, das Einweggebinde eindeutig kennzeichnet.
Rücknahmepflichten im Handel und ihre praktische Umsetzung
Die Rücknahmepflicht trifft jeden Händler, der Getränke in Einwegverpackungen verkauft. Er muss dieselbe Verpackungsart zurücknehmen, die er selbst in Verkehr bringt, und zwar markenunabhängig. Fremde Flaschen und Dosen dürfen nicht abgewiesen werden.
Für kleine Verkaufsflächen gilt eine Schwelle. Wer weniger als 200 Quadratmeter Verkaufsfläche hat, muss nur die Einwegverpackungen der Marken zurücknehmen, die er selbst abgibt. Das entlastet Kioske und kleine Filialen, ändert aber nichts an der Pflicht zur Annahme dieser Marken.
In der Praxis müssen Rückgabeautomaten die gängigen Gebinde erkennen. Verpackungen, die der Automat nicht annimmt, fallen in die Handrücknahme. Genau dort entstehen die meisten Beschwerden.
Der Handel trägt außerdem die Kosten der Rücknahmeorganisation. Automatenmiete, Wartung und Leerung gehören in die Kalkulation, ebenso die Personalkosten für die manuelle Annahme.
Rücknahme organisieren
- Sortiment prüfen und jede Einwegverpackung mit Füllvolumen erfassen.
- Pfandbetrag von 25 Cent je Artikel in der Warenwirtschaft hinterlegen.
- Automaten auf die geführten Gebinde und Fremdmarken einstellen lassen.
- Personal für Handrücknahme und Automatenstörungen schulen.
- Rückgabemengen und Abrechnung mit dem Pfandsystem monatlich abstimmen.
- Verkaufsfläche prüfen, um die 200-Quadratmeter-Schwelle korrekt anzuwenden.
Diese Schritte sind unspektakulär, entscheiden aber darüber, ob die Rücknahmepflicht im Alltag trägt. Wer Schritt drei überspringt, produziert Fehlannahmen und Diskussionen an der Kasse.
Was bei der Handrücknahme zu beachten ist
Nicht jede Verpackung passt in den Automaten. Gebinde, die das System nicht erkennt, muss der Handel manuell annehmen, sofern er sie führt.
Das Personal braucht klare Regeln für beschädigte und verschmutzte Verpackungen. Ohne diese Regeln entstehen Streitfälle, die sich vermeiden lassen.
Pfandpflicht VerpackG: Ausnahmen, Übergangsfristen und Sonderfälle
Nicht jede Getränkeverpackung ist bepfandet. Ausgenommen sind nach dem Verpackungsgesetz unter anderem Milch, Milchmischgetränke mit einem Milchanteil von mindestens 50 Prozent, Wein, Sekt und Spirituosen.
Die Milchausnahme hat praktische Folgen. Molkereien füllen Milch und Milchmischgetränke weiterhin ohne Pfand ab, während Saftabfüller seit 2022 Pfand erheben müssen. Zwei ähnliche Gebinde am selben Regal folgen damit unterschiedlichen Regeln.
Übergangsfristen greifen, wenn neue Vorschriften in Kraft treten. Abfüller müssen dann Altbestände und neue Kennzeichnung auseinanderhalten und den Abverkauf steuern. Wer zu früh umstellt, riskiert Ware, die der Handel nicht annimmt.
Sonderfälle entstehen bei Importware. Wer Getränke aus dem EU-Ausland einführt, muss prüfen, ob für den deutschen Markt Pfand anfällt. Auch Gebindegrößen außerhalb des Bereichs von 0,1 bis 3,0 Litern fallen aus der Pfandpflicht.
Wo Abfüller nachsehen
Die Pfand- und Verpackungsvorschriften sind im Gesetzesportal systematisch gelistet. Die Teilliste P bündelt die Normen und erleichtert die Suche nach dem aktuellen Stand.
Wer dort regelmäßig nachliest, verpasst Änderungen seltener. Das ist günstiger als eine Rückrufaktion oder eine Nachkennzeichnung im Lauf.
Ausnahmen richtig dokumentieren
Wer eine Ausnahme nutzt, sollte die Begründung schriftlich festhalten und auf die Norm verweisen. Bei einer Prüfung zählt die nachvollziehbare Zuordnung, nicht die mündliche Erinnerung.
Eine kurze interne Notiz mit Produkt, Füllvolumen und Rechtsgrundlage reicht meist aus. Sie schützt vor Missverständnissen zwischen Abfüllung, Handel und Behörde.
Die Rolle von BVL und Destatis bei Vollzug und Statistik
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist eine Bundesoberbehörde des Lebensmittel- und Futtermittelrechts. Es ist nicht Vollzugsbehörde des Verpackungsgesetzes.
Der Vollzug der Pfand- und Rücknahmepflichten liegt bei den Behörden der Länder und bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister. Wer eine Frage zur Pfanderhebung hat, wendet sich an diese Stellen, nicht an das BVL.
Das BVL wirkt dort, wo Getränke lebensmittelrechtlich eingeordnet werden. Es führt die Geschäftsstelle der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission, die Leitsätze unter anderem für Fruchtsäfte und Erfrischungsgetränke erarbeitet. Diese Leitsätze beschreiben, was ein Saft oder eine Limonade ist, und rahmen die Kennzeichnung.
Hinzu kommen Aufgaben bei Zulassungen und beim Monitoring. Auf den Fachseiten des BVL finden Abfüller die grundlegenden Einordnungen zu Lebensmitteln, auch zu Getränken.
Das Statistische Bundesamt liefert die Zahlen für den Markt. In Fachserie 4, Reihe 3.1 weist es die Produktion des Verarbeitenden Gewerbes aus, darunter die Getränkeherstellung. Die monatliche Bierabsatzstatistik und die Umsatzsteuerstatistik ergänzen das Bild.
Für Abfüller heißt das: Wer Investitionen in Mehrweg- oder Einweganlagen begründen will, findet bei Destatis die Absatzentwicklung der Branche. Der Bierabsatz in Deutschland liegt seit Jahren in der Größenordnung von rund 8 Milliarden Litern.
Warum beide Stellen zusammenspielen
Lebensmittelrecht und Statistik greifen ineinander. Das BVL ordnet Produkte fachlich ein, Destatis macht Mengen und Umsätze sichtbar. Politik und Verbände diskutieren auf dieser Grundlage.
Für Betriebe heißt das: Wer die eigene Position im Markt verstehen will, findet bei beiden Stellen belastbare Anhaltspunkte. Die Statistiken des Bundesamtes sind dafür der Einstieg.
Verbände als Vermittler
Zwischen Behörde und Betrieb stehen die Branchenverbände. Der Deutsche Brauer-Bund, der Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie und die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke bündeln die Interessen ihrer Mitglieder.
Sie übersetzen Regelungen in die Praxis und melden Vollzugsprobleme zurück. Für kleinere Abfüller sind sie oft der schnellste Weg zur Klärung.
Checkliste für Abfüller: Pfandkennzeichnung und Rücknahmesysteme
- Jedes Getränk nach § 31 VerpackG geprüft, inklusive Füllvolumen zwischen 0,1 und 3,0 Litern
- Pfandbetrag von 25 Cent je Einweggebinde in Warenwirtschaft und Preisauszeichnung hinterlegt
- Ausnahmen wie Milch, Milchmischgetränke, Wein, Sekt und Spirituosen schriftlich begründet
- Pfandzeichen dauerhaft und lesbar auf jeder Verpackung angebracht
- Registrierung und Mengenmeldung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister aktuell
- Rücknahmewege mit jedem Handelspartner vertraglich abgestimmt, markenunabhängig
- Mehrwegpfand je Flasche und Kasten festgelegt und an den Handel kommuniziert
Die Checkliste ersetzt keine Rechtsberatung. Sie sorgt dafür, dass kein Punkt im Tagesgeschäft untergeht.
Pfandkennzeichnung im Detail
Die Kennzeichnung gehört auf die Verpackung selbst und muss bis zum Verkauf lesbar bleiben. Beim Kühlen und im Transport darf sie nicht abfallen.
Für Abfüller lohnt sich eine Stichprobe vor jeder neuen Charge. Ein Blick an der Linie verhindert, dass fehlerhafte Ware in den Handel geht.
Rücknahmesysteme prüfen
Rücknahmesysteme bestehen aus Automaten, Handrücknahme und Abrechnung. Alle drei müssen zusammenpassen, sonst entstehen Differenzen in der Pfandabrechnung.
Wer nur den Automaten im Blick hat, übersieht die manuelle Annahme. Genau dort entstehen die meisten Reklamationen und Nachbuchungen.
Kreislaufwirtschaft und Produktverantwortung als wirtschaftlicher Faktor
Produktverantwortung in der Abfallwirtschaft bedeutet, dass Hersteller für ihre Verpackungen über den Verkauf hinaus verantwortlich bleiben. Das Umweltbundesamt beschreibt die Produktverantwortung in der Abfallwirtschaft als Grundlage der Pfandregelungen.
Für Abfüller ist das ein Kostenfaktor. Mehrweg bindet Kapital in Flaschen, Kästen und Reinigung. Einweg verursacht Systembeteiligung und Aufwand in der Pfandabwicklung.
Die Rechnung geht selten eindimensional auf. Mehrweg lohnt sich bei kurzen Transportwegen und dichten Rückgabestrukturen. Einweg ist dort im Vorteil, wo weite Wege und dünne Rückgabenetze den Kreislauf verteuern.
Regionale Strukturen fallen dabei ins Gewicht. In Bayern und Baden-Württemberg prägen mittelständische Brauereien und Getränkefachmärkte den Markt, dort laufen Kästen auf kurzen Wegen zurück. In dünn besiedelten Landkreisen ist der Rücklaufweg länger.
Wein, Sekt und Spirituosen bleiben vom Einwegpfand ausgenommen. Das Deutsche Weininstitut vertritt die Weinwirtschaft, die deshalb keine Pfandabwicklung für ihre Flaschen führt.
Warum sich der Blick auf die Quote lohnt
Die Mehrwegquote zeigt, wohin der Markt läuft. Abfüller, die früh auf Mehrweg setzen, profitieren, wenn die Quote politisch gestärkt wird.
Umgekehrt sollten Einweg-Abfüller die Entwicklung beobachten. Eine sinkende Quote zieht regelmäßig Diskussionen über zusätzliche Vorgaben nach sich.
Produktverantwortung im Alltag
Produktverantwortung endet nicht an der Rampe. Sie umfasst Kennzeichnung, Rücknahme und Verwertung, dazu die Meldung der Mengen.
Wer diese Kette als Ganzes denkt, hat weniger Reibung mit Behörden, Handel und Verbänden. Das ist der wirtschaftliche Kern der Pfandpflicht VerpackG.
Häufige Fragen
Für welche Getränke gilt die Pfandpflicht VerpackG?
Sie gilt für Einweggetränkeverpackungen von 0,1 bis 3,0 Litern, also Flaschen, Dosen und Getränkekartons. Der Pfandbetrag liegt bei 25 Cent.
Welche Getränke sind ausgenommen?
Milch, Milchmischgetränke mit mindestens 50 Prozent Milchanteil, Wein, Sekt und Spirituosen. Frucht- und Gemüsesäfte sind seit dem 1. Januar 2022 einbezogen.
Muss ein kleiner Laden alle Einwegflaschen zurücknehmen?
Unter 200 Quadratmetern Verkaufsfläche nur die Marken, die er selbst abgibt. Größere Flächen nehmen markenunabhängig dieselbe Verpackungsart zurück.
Was ist die Mehrwegquote?
Der Anteil der Getränke, die in Mehrwegverpackungen abgefüllt werden. Er lag 2021 nach Erhebungen des Umweltbundesamtes bei rund 43 Prozent.
Ist das BVL für das Verpackungsgesetz zuständig?
Nein. Der Vollzug liegt bei den Landesbehörden und der Zentralen Stelle Verpackungsregister. Das BVL ist für lebensmittelrechtliche Fragen zuständig.
Wo finde ich Zahlen zur Getränkeproduktion?
Bei Destatis, unter anderem in Fachserie 4, Reihe 3.1 sowie in der monatlichen Bierabsatzstatistik. Dort stehen Produktions- und Absatzmengen der Branche.