Getränkehandel

Wie hoch sind Biersteuer, Weinsteuer und Kaffeesteuer in Deutschland?

Biersteuer Weinsteuer Kaffeesteuer: Sätze, Bemessung und Umsatzsteuer für Getränke in Deutschland, mit BMEL-Vorgaben, Rechenbeispiel und Pflichten für Hersteller.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Biersteuer Weinsteuer Kaffeesteuer werden nach eigenen Sätzen erhoben: Bier 0,787 Euro je Hektoliter und Grad Plato, Wein und Schaumwein 1,36 Euro je Hektoliter, Kaffee 2,19 Euro je Kilogramm Röstkaffee.
  • Für löslichen Kaffee gelten 4,78 Euro je Kilogramm, für kleine Brauereien gibt es einen ermäßigten Biersteuersatz.
  • Getränke als Lebensmittel fallen unter den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent, Spirituosen und bestimmte Mischungen unter 19 Prozent.
  • Hersteller müssen beim Hauptzollamt eine Erlaubnis beantragen, Bücher führen und Steueranmeldungen abgeben.
  • Das BMEL regelt die Kennzeichnung, die Zollverwaltung erhebt die Verbrauchsteuern.
  • Zwei Rechenbeispiele zeigen die Steuerlast für 100 Hektoliter Bier und 500 Kilogramm Röstkaffee.

Biersteuer Weinsteuer Kaffeesteuer: Überblick über die Verbrauchsteuern

Verbrauchsteuern belasten den Verbrauch bestimmter Waren. In Deutschland betrifft das unter anderem Bier, Wein, Schaumwein, Zwischenerzeugnisse und Kaffee. Erhoben werden sie von der Zollverwaltung.

Der Biersteuersatz liegt bei 0,787 Euro je Hektoliter und Grad Plato. Der Weinsteuersatz und der Schaumweinsteuersatz liegen bei 1,36 Euro je Hektoliter. Der Kaffeesteuersatz beträgt 2,19 Euro je Kilogramm Röstkaffee und 4,78 Euro je Kilogramm löslichen Kaffee.

Die Bemessungsgrundlagen unterscheiden sich deutlich. Bier wird nach dem Stammwürzegehalt besteuert, Wein und Schaumwein nach der Menge, Kaffee nach dem Gewicht. Ein direkter Vergleich der Sätze ist deshalb irreführend.

Rechtsgrundlage sind eigene Gesetze. Das Biersteuergesetz und verwandte Normen finden sich in der Teilliste B des Gesetzesportals, Kaffeesteuer und weitere Getränke-relevante Gesetze in der Teilliste K.

Wer Bier, Wein oder Kaffee herstellt, handelt oder einführt, braucht ein Verständnis dieser Steuern. Der DIHK informiert mittelständische Betriebe regelmäßig über Änderungen, etwa im Newsletter Steuern Finanzen Mittelstand.

Wichtig ist die Abgrenzung zur Umsatzsteuer. Die Verbrauchsteuer trifft das Produkt, die Umsatzsteuer den Umsatz. Beide können zusammenfallen.

Biersteuer: Sätze, Bemessung und Erhebung

Die Biersteuer ist in Deutschland eine der ältesten Verbrauchsteuern. Sie wird auf Bier erhoben, das im Steuergebiet hergestellt oder eingeführt wird. Steuerschuldner ist in der Regel der Hersteller oder der Einführer.

Bemessungsgrundlage ist der Stammwürzegehalt in Grad Plato. Der Regelsatz beträgt 0,787 Euro je Hektoliter und Grad Plato. Bei 12 Grad Plato ergibt das 9,444 Euro je Hektoliter.

Für 100 Hektoliter eines solchen Bieres sind 944,40 Euro Biersteuer fällig. Bei 1.000 Hektoliter steigt der Betrag auf 9.444 Euro. Die Steuer wächst also linear mit der Menge.

Kleine Brauereien erhalten eine Ermäßigung. Der ermäßigte Satz liegt bei der Hälfte des Regelsatzes, also bei 0,3935 Euro je Hektoliter und Grad Plato. Die Ermäßigung ist gestaffelt und an den Jahresausstoß gebunden.

Das Biersteuergesetz und weitere Getränke-relevante Normen sind in der Teilliste B des Gesetzesportals abrufbar. Dort finden sich auch Durchführungsverordnungen.

Die Erhebung erfolgt durch das Hauptzollamt. Hersteller melden die Mengen an und entrichten die Steuer. Bei der Einfuhr fällt die Steuer im Zollverfahren an.

In Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg sitzen viele Brauereien. Der Deutsche Brauer-Bund e.V. vertritt ihre Interessen gegenüber Politik und Verwaltung.

Bemessung nach Stammwürze

Der Stammwürzegehalt beschreibt, wie viel Extrakt vor der Gärung in der Würze gelöst ist. Je höher der Wert, desto mehr Alkohol und desto höher die Steuer.

Ein Pils mit 12 Grad Plato fällt in die übliche Kategorie und kostet 9,444 Euro Steuer je Hektoliter. Ein Starkbier mit 16 Grad Plato kommt auf 12,592 Euro je Hektoliter, also 33 Prozent mehr.

Für die Praxis bedeutet das: Die Rezeptur beeinflusst die Steuerlast. Wer den Stammwürzegehalt senkt, senkt auch die Steuer, sofern das Produkt noch verkehrsfähig ist.

Weinsteuer und Schaumweinsteuer im deutschen Steuerrecht

Wein und Schaumwein unterliegen eigenen Verbrauchsteuern. Anders als bei Bier wird nicht der Alkoholgehalt, sondern die Menge besteuert. Bemessungsgrundlage ist der Hektoliter.

Der Weinsteuersatz beträgt 1,36 Euro je Hektoliter Wein. Der Schaumweinsteuersatz liegt ebenfalls bei 1,36 Euro je Hektoliter. Für Zwischenerzeugnisse gilt derselbe Betrag.

1.000 Hektoliter Wein ergeben damit 1.360 Euro Weinsteuer. Zum Vergleich: Dieselbe Menge Bier mit 12 Grad Plato kostet 9.444 Euro. Wein ist je Hektoliter also etwa siebenmal günstiger.

Die Sätze sind seit Jahren unverändert. Der genaue Betrag ergibt sich aus dem jeweiligen Gesetz, das im Gesetzesportal in der jeweils geltenden Fassung steht.

Rechtsgrundlagen finden sich im Gesetzesportal, das laufend aktualisiert wird. Einen Überblick über die aktuellen Fassungen bietet die Übersicht der Gesetze und Verordnungen.

Steuerschuldner ist der Hersteller oder der Einführer. Weinbaubetriebe in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen sind davon besonders betroffen.

Das Deutsche Weininstitut GmbH informiert die Branche über Marktentwicklungen. Steuerliche Fragen klären Betriebe mit dem Hauptzollamt.

Abgrenzung zu alkoholhaltigen Mischgetränken

Alkopops und Mischgetränke können anderen Regeln unterliegen. Entscheidend ist die Zusammensetzung und die Einordnung als Wein, Schaumwein oder Zwischenerzeugnis.

WerGetränke mischt, sollte die Einordnung vorab klären. Eine falsche Einordnung führt zu Nachforderungen und möglicherweise zu einem Steuerstrafverfahren.

Kaffeesteuer: Besonderheiten und Aufkommen

Die Kaffeesteuer trifft Röstkaffee und löslichen Kaffee. Bemessungsgrundlage ist das Gewicht in Kilogramm. Sie wird beim Hersteller oder Einführer erhoben.

Der Kaffeesteuersatz beträgt 2,19 Euro je Kilogramm Röstkaffee. Für löslichen Kaffee, also Extraktkaffee und Pulverkaffee, gelten 4,78 Euro je Kilogramm.

500 Kilogramm Röstkaffee ergeben 1.095 Euro Kaffeesteuer. Dieselbe Menge löslicher Kaffee kostet 2.390 Euro. Der Unterschied erklärt sich aus dem höheren Verarbeitungsgrad.

Kaffeehaltige Waren können ebenfalls steuerpflichtig sein. Entscheidend ist der Kaffeeanteil. Wer Kaffeegetränke in Dosen oder Flaschen abfüllt, muss prüfen, ob Kaffeesteuer anfällt.

Die Rechtsgrundlage steht in der Teilliste K des Gesetzesportals. Dort sind das Kaffeesteuergesetz und die zugehörige Verordnung zu finden.

Röstereien in Niedersachsen, Berlin und Sachsen zählen zu den Steuerzahlern. Importeure von Rohkaffee und Fertigwaren melden die Steuer bei der Einfuhr an. Bei innergemeinschaftlichem Verkehr gelten besondere Verfahren.

Umsatzsteuersätze für Getränke nach den Vorgaben des BMEL

Neben den Verbrauchsteuern fällt Umsatzsteuer an. Für Lebensmittel gilt in Deutschland der ermäßigte Satz von 7 Prozent. Das betrifft Mineralwasser, Säfte, Limonaden, Bier, Wein und Schaumwein.

Für Spirituosen und bestimmte alkoholhaltige Mischgetränke gilt der Regelsteuersatz von 19 Prozent. Maßgeblich ist die Einordnung nach dem Umsatzsteuergesetz und der zugehörigen Anlage.

Das BMEL gibt einen Überblick über Kennzeichnungspflichten und die damit verbundenen Vorgaben. Der BMEL-Überblick zur Lebensmittelkennzeichnung ist die zentrale Anlaufstelle.

Die Kennzeichnung ist steuerlich relevant, weil sie die Wareneinordnung beeinflusst. Wer ein Getränk als Lebensmittel auslobt, muss die Voraussetzungen erfüllen, sonst drohen Nachforderungen.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) überwacht die Einhaltung. Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission erarbeitet Leitsätze für die Verkehrsauffassung.

Für Hersteller heißt das: Steuersatz und Kennzeichnung müssen zusammenpassen. Eine Abweichung fällt bei Prüfungen auf.

Getränke im Überblick

Mineralwasser, Säfte und Limonaden fallen unter den ermäßigten Satz von 7 Prozent. Bier, Wein und Schaumwein ebenfalls, soweit sie Lebensmittel sind.

Spirituosen und bestimmte Mischungen fallen unter den Regelsatz von 19 Prozent. Die Abgrenzung erfolgt nach dem Umsatzsteuergesetz und den zugehörigen Anlagen.

Bei einem Nettopreis von 1,50 Euro je Liter Bier sind das 0,105 Euro Umsatzsteuer je Liter. Bei einer Spirituose mit 15 Euro netto je Flasche sind es 2,85 Euro.

Steuerliche Pflichten für Hersteller und Händler

Wer steuerpflichtige Getränke herstellt, braucht eine Erlaubnis. Sie wird vom Hauptzollamt erteilt. Ohne Erlaubnis darf die Herstellung nicht beginnen.

Hersteller müssen Bücher führen und Bestände melden. Die Steueranmeldung erfolgt regelmäßig, meist monatlich oder vierteljährlich.

Händler müssen prüfen, ob sie Steuer entrichten müssen. Beim Bezug aus dem Ausland können Verbrauchsteuer und Einfuhrumsatzsteuer anfallen.

Die Pfandpflicht nach Verpackungsgesetz (VerpackG) betrifft viele Getränkeverpackungen. Sie ist keine Steuer, aber ein Teil der Abgabepflichten.

Das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlicht Daten zur Produktion in der Fachserie 4, Reihe 3.1. Diese Zahlen helfen bei der Marktplanung.

Verbände wie die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. (wafg) und der Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie e.V. (VdF) unterstützen ihre Mitglieder bei steuerlichen Fragen.

Schritt für Schritt zur Steueranmeldung

  1. Erlaubnis beim zuständigen Hauptzollamt beantragen.
  2. Steuerlager einrichten und Bestände erfassen.
  3. Produktionsmengen monatlich dokumentieren.
  4. Steueranmeldung fristgerecht abgeben.
  5. Steuerbetrag überweisen und Belege aufbewahren.

Tabellarischer Vergleich der Steuersätze und Rechenbeispiele

Die folgende Tabelle fasst die Steuerarten und ihre Sätze zusammen. Die Beträge gelten für das Steuergebiet Deutschland.

Steuerart Steuersatz Bemessungsgrundlage Erhebung
Biersteuer 0,787 Euro je hl und Grad Plato Stammwürzegehalt Hauptzollamt
Biersteuer ermäßigt 0,3935 Euro je hl und Grad Plato Stammwürzegehalt Hauptzollamt
Weinsteuer 1,36 Euro je hl Hektoliter Hauptzollamt
Schaumweinsteuer 1,36 Euro je hl Hektoliter Hauptzollamt
Kaffeesteuer Röstkaffee 2,19 Euro je kg Kilogramm Hauptzollamt
Kaffeesteuer löslich 4,78 Euro je kg Kilogramm Hauptzollamt
Umsatzsteuer ermäßigt 7 Prozent Nettoumsatz Finanzamt
Umsatzsteuer Regel 19 Prozent Nettoumsatz Finanzamt

Rechenbeispiel Bier

Eine Brauerei stellt 100 Hektoliter Pils mit 12 Grad Plato her. Der Stammwürzegehalt multipliziert mit dem Satz ergibt 12 mal 0,787 Euro, also 9,444 Euro je Hektoliter.

Für die Charge von 100 Hektoliter sind damit 944,40 Euro Biersteuer fällig. Diese Steuer fällt unabhängig davon an, ob das Bier verkauft wird oder nicht.

Beim Verkauf kommt die Umsatzsteuer hinzu. Bei 1,50 Euro netto je Liter und 7 Prozent fallen 0,105 Euro je Liter an, bei 10.000 Litern also 1.050 Euro.

Die Gesamtbelastung liegt damit bei 1.994,40 Euro, verteilt auf 944,40 Euro Biersteuer und 1.050 Euro Umsatzsteuer. Verbrauchsteuer und Umsatzsteuer werden getrennt berechnet und getrennt abgeführt.

Rechenbeispiel Kaffee

Eine Rösterei verarbeitet 500 Kilogramm Röstkaffee. Der Satz von 2,19 Euro je Kilogramm ergibt eine Kaffeesteuer von 1.095 Euro.

Der Verkaufspreis liegt bei 10 Euro netto je Kilogramm, der Nettoumsatz also bei 5.000 Euro. Die Umsatzsteuer von 7 Prozent beträgt 350 Euro.

Die Gesamtbelastung addiert sich auf 1.445 Euro. Die Kaffeesteuer macht dabei rund 76 Prozent der Steuerlast aus, die Umsatzsteuer den Rest.

Wer löslichen Kaffee verarbeitet, rechnet mit 4,78 Euro je Kilogramm. Bei 500 Kilogramm sind das 2.390 Euro Kaffeesteuer, also mehr als das Doppelte des Röstkaffees.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Biersteuersatz in Deutschland?

Der Regelsatz beträgt 0,787 Euro je Hektoliter und Grad Plato. Bei 12 Grad Plato sind das 9,444 Euro je Hektoliter. Kleine Brauereien zahlen den halben Satz von 0,3935 Euro.

Wie hoch ist der Weinsteuersatz?

Der Weinsteuersatz liegt bei 1,36 Euro je Hektoliter, ebenso der Schaumweinsteuersatz. 1.000 Hektoliter ergeben 1.360 Euro Steuer.

Wie hoch ist der Kaffeesteuersatz?

Für Röstkaffee gilt 2,19 Euro je Kilogramm, für löslichen Kaffee 4,78 Euro je Kilogramm. 500 Kilogramm Röstkaffee ergeben 1.095 Euro Steuer.

Fällt auf Wein immer Umsatzsteuer mit 19 Prozent an?

Nein. Wein als Lebensmittel fällt unter den ermäßigten Satz von 7 Prozent. Der Regelsatz gilt für Spirituosen und bestimmte Mischgetränke.

Wer erhebt die Kaffeesteuer?

Die Zollverwaltung erhebt die Kaffeesteuer beim Hersteller oder Einführer. Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Hauptzollamt.

Was hat das BMEL mit Getränkesteuern zu tun?

Das BMEL regelt die Kennzeichnung von Lebensmitteln. Diese Vorgaben beeinflussen die Einordnung und damit die steuerliche Behandlung von Getränken.

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